Version 1.7 · Stand 01.10.2026 · Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Anbieter der Plattform „Aigis" (aigis.one) ist die DIAI GmbH, Martinigasse 1, 7537 Neuberg im
Bgld., Österreich, eingetragen im Firmenbuch unter FN 689382Y beim Landesgericht Eisenstadt
(E: office@diai.at · diai.at). Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist noch nicht erteilt; sie
wird nach Erteilung bekannt gegeben. Diese AGB gelten für sämtliche Nutzung der Plattform. Das
Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. Art. 2 der Richtlinie 2011/83/EU; ein
Verbrauchergeschäft wird nicht begründet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
Aigis ist eine Software-as-a-Service-Plattform für Vorgaben-, Compliance- und Code-Analyse:
Erfassung und Destillation von Vorgaben (Dokumente und Text), KI-gestützte Prüfungen (u. a.
Widerspruchs- und Dokumenten-Review, Code-Analysen CORE/PULSE/SHIELD), Berichte, Register und
Audit-Evidenz. Einzelne Funktionen sind als buchbare Module ausgestaltet; Umfang und Konditionen
ergeben sich aus der jeweils in der Plattform angezeigten Beschreibung und Preisübersicht.
Konten sind personengebunden. Der Kunde sichert zu, dass Registrierungsangaben zutreffend sind,
Zugangsdaten geheim gehalten werden und die Passwort- sowie — wo gefordert — die
Zwei-Faktor-Vorgaben der Plattform eingehalten werden. Länger ungenutzte Konten können aus
Sicherheitsgründen automatisch gesperrt werden; die Reaktivierung erfolgt über die Administration
des Kunden.
Aigis ist ein KI-gestütztes Analysewerkzeug für Quellcode und Anforderungsdokumente. Es ist **nicht
bestimmt** für die Bewertung natürlicher Personen oder für Einsatzzwecke nach Anhang III der
VO (EU) 2024/1689 (u. a. Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur
im Sinne des Anhangs). Eine zweckändernde Verwendung erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden
(Art. 25 VO (EU) 2024/1689). KI-generierte Inhalte der Plattform sind gemäß Art. 50 der Verordnung
maschinenlesbar als solche gekennzeichnet; der Kunde entfernt diese Kennzeichnung bei
Weiterverarbeitung nicht. Veröffentlicht der Kunde KI-generierte Texte zur Information der
Öffentlichkeit, treffen ihn eigene Offenlegungspflichten (Art. 50 Abs. 4 der Verordnung), soweit
keine menschliche redaktionelle Verantwortung besteht.
Die Ergebnisse der Plattform (Befunde, Leitlinien, Konfliktlisten, Berichte) entstehen unter
Einsatz großer Sprachmodelle. Sie sind Analysehilfen und ersetzen weder Rechts-, Steuer- noch
sonstige fachliche Beratung, noch eine eigene Prüfung durch den Kunden. Kollidieren Vorgaben des
Kunden miteinander, legt Aigis den Entscheidungsraum offen, trifft aber **keine Entscheidung,
welche Vorgabe gilt** — diese Entscheidung und die Verantwortung dafür verbleiben beim Kunden.
KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein; erkannte Grenzen (z. B. gekürzt gelesene
Quellen) weist die Plattform aus.
Zur Erbringung der Analysen werden Inhalte des Kunden (Vorgabentexte, Dokumente, Quellcode) an
beauftragte KI-Anbieter bzw. auf vom Anbieter kontrollierte Systeme übermittelt und dort
verarbeitet. Eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie ein
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO werden auf Anfrage (office@diai.at)
bereitgestellt. Der Kunde kann seine Inhalte zusätzlich mit einem eigenen Schlüssel schützen
(Ziff. 10a).
Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hält, und keine Inhalte,
deren Verarbeitung gegen geltendes Recht verstößt. Schadcode darf ausschließlich zum Zweck der
Analyse im dafür vorgesehenen Rahmen eingebracht werden. Der Kunde benennt intern Verantwortliche
(Rollen) wahrheitsgemäß; Handlungen unter einem Konto werden dem Kontoinhaber zugerechnet.
Inhalte des Kunden bleiben Eigentum des Kunden; der Anbieter erhält das für die Leistungserbringung
erforderliche, einfache Verarbeitungsrecht. Analyseergebnisse und Berichte stehen dem Kunden zu.
Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Prompts, Abläufen und Darstellungen verbleiben beim
Anbieter.
Der Anbieter erbringt die Leistung mit angemessener Sorgfalt, schuldet jedoch **keine bestimmte
oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit** und kein bestimmtes Service-Level, soweit ein solches nicht
gesondert schriftlich vereinbart ist. Wartungsfenster, Weiterentwicklungen und Störungen Dritter
(insbesondere der KI-Anbieter, des Hostings und der Netzanbindung) können die Nutzung vorübergehend
einschränken. Die Plattform wird „wie besehen" (as is) bereitgestellt; eine Eignung für einen
bestimmten Zweck, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der KI-gestützten Ergebnisse
sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht zugesichert. Die gesetzliche
Gewährleistung wird gegenüber Unternehmern soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen; § 924 ABGB
(Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird abbedungen, die Beweislast trägt ab Übergabe der Kunde. Der
Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel im Sinne des § 377 UGB unverzüglich, längstens
binnen sieben Tagen, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Entgeltpflichtige Module und Kontingente richten sich nach der in der Plattform angezeigten Preisübersicht in der jeweils bei
Buchung gültigen Fassung. Zahlungsverzug berechtigt nach Mahnung zur Sperrung entgeltpflichtiger
Funktionen.
Der Anbieter behandelt Kundeninhalte vertraulich und schützt sie durch technische und
organisatorische Maßnahmen, die sich an ISO/IEC 27001 orientieren (u. a. Verschlüsselung
ruhender und übertragener Daten, rollenbasierte Zugriffe, Zwei-Faktor-Absicherung privilegierter
Handlungen, revisionssichere Protokollierung, Anomalie-Erkennung, regelmäßige Zugriffsüberprüfung).
Eine Zertifizierung wird damit nicht zugesichert.
10a.1 Gegenstand. Der Kunde kann seine Inhalte zusätzlich zu den Maßnahmen nach Ziff. 10 mit
einem eigenen Schlüssel schützen („Datensouveränität"). Aktiviert er diese Funktion, verschlüsselt
die Plattform die Inhalte des Kunden im Ruhezustand mit einem Schlüssel, der aus einer vom Kunden
gewählten Passphrase abgeleitet wird: die hochgeladenen Dateien (Quellcode, Vorgaben-Dokumente)
ebenso wie die daraus gewonnenen Ergebnisse in der Datenbank (Befunde, Zusammenfassungen,
Destillate, Vermerke, Register-Einträge, Prüfungsbefunde). Auch Sicherungskopien des Anbieters
enthalten diese Inhalte nur in verschlüsselter Form.
10a.2 Nicht erfasst sind Daten, die der Anbieter für Betrieb und Abrechnung benötigt: Konto- und
Anmeldedaten, Mitgliedschaften und Rollen, Projekt- und Dateinamen, Status-, Zeit- und
Mengenangaben, Nutzungs- und Rechnungsdaten sowie das Protokoll. Für sie gilt Ziff. 10.
10a.3 Schlüsselhoheit. Passphrase und der bei der Aktivierung einmalig angezeigte
Wiederherstellungs-Code sind allein dem Kunden bekannt. Der Anbieter speichert den Schlüssel
ausschließlich in verschlüsselter (umhüllter) Form und kann ihn ohne Passphrase oder
Wiederherstellungs-Code weder ableiten noch wiederherstellen. Im Ruhezustand kann der Anbieter die
verschlüsselten Inhalte daher nicht lesen und auch nicht im Klartext herausgeben.
10a.4 Verarbeitung. Zur Nutzung (Analysen, Anzeige, Export) öffnet der Kunde den Tresor mit
seiner Passphrase. Der Schlüssel liegt dann für eine begrenzte Zeit — derzeit höchstens acht Stunden
oder bis zum Schließen — im Arbeitsspeicher der Plattform; in dieser Zeit werden die Inhalte auf den
Systemen des Anbieters im Klartext verarbeitet und nach Ziff. 5 an die beauftragten KI-Anbieter
übermittelt. Für diese Zeit gelten die Maßnahmen nach Ziff. 10. Bei geschlossenem Tresor sind die
Inhalte für niemanden zugänglich, auch nicht für die Benutzer des Kunden; der Mandantenbereich der
Plattform ist dann bis zum Öffnen gesperrt. Einzelne Funktionen, die Quelldateien an Ort und Stelle
verändern, stehen bei aktivierter Verschlüsselung nicht zur Verfügung; die Plattform weist darauf
hin.
10a.5 Verwahrung und Verlust. Die sichere Verwahrung von Passphrase und Wiederherstellungs-Code
ist Sache des Kunden; der Anbieter empfiehlt, den Wiederherstellungs-Code außerhalb der Plattform an
einer geschützten Stelle zu hinterlegen (etwa bei einem Notar oder in der Schlüsselverwahrung des
Unternehmens). Gehen Passphrase und Wiederherstellungs-Code verloren, sind die verschlüsselten
Inhalte endgültig unlesbar; der Anbieter kann sie nicht wiederherstellen und haftet dafür — soweit
gesetzlich zulässig — nicht. Ziff. 13.5 gilt entsprechend; die Pflicht des Kunden zur eigenen
Datensicherung besteht bei aktivierter Verschlüsselung in besonderem Maße.
10a.6 Deaktivierung und Löschung. Der Kunde kann die Funktion bei geöffnetem Tresor jederzeit
deaktivieren; die Inhalte werden dann wieder ausschließlich nach Ziff. 10 geschützt. Wird ein
Mandant nach Ziff. 12 oder 14 gelöscht, wird auch das Schlüsselmaterial gelöscht; danach noch
vorhandene verschlüsselte Kopien (etwa in Sicherungen innerhalb ihrer Aufbewahrungsfrist) sind ohne
den Schlüssel dauerhaft unlesbar.
Es gilt die Datenschutzerklärung auf aigis.one. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten
nach DSGVO; Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO) können an office@diai.at gerichtet werden;
Beschwerden an die österreichische Datenschutzbehörde (dsb.gv.at).
12.1 Kein Archiv. Der Anbieter ist kein Verwahrer. Inhalte des Kunden werden über den
Vertragszweck hinaus nicht aufbewahrt; eine Archivierung findet nicht statt und wird nicht
angeboten.
12.2 Drei Monate zur Herausgabe. Mit dem Abschluss eines Projekts wird der Kunde aufgefordert,
sämtliche Auswertungen, Berichte und Register dieses Projekts herunterzuladen. Dafür stehen die
Exporte der Plattform bereit (PDF, Excel, Markdown, CSV, PowerPoint). Die Frist beträgt **drei
Monate** ab dem Abschluss. Sie wird dem Kunden beim Abschluss genannt und in der Plattform
angezeigt, solange sie läuft.
12.3 Löschung nach Fristablauf. Nach Ablauf der drei Monate löscht der Anbieter die Inhalte und
Auswertungen des abgeschlossenen Projekts aus der Plattform. Auf Wunsch wird ein Löschnachweis
erstellt. Ein aktiver Legal Hold geht der Löschung vor.
12.4 Ausnahme bei Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug,
darf der Anbieter die betroffenen Inhalte über die Frist hinaus aufbewahren, soweit und solange er
sie zur Beweisführung über die erbrachte Leistung benötigt. Diese Aufbewahrung dient
ausschließlich diesem Zweck: die Inhalte werden nicht weiter verarbeitet, nicht ausgewertet und
niemandem zugänglich gemacht. Sie werden gelöscht, sobald die Forderung erfüllt oder abschließend
geklärt ist.
12.5 Löschung auf Verlangen. Unabhängig von der Frist kann der Kunde jederzeit die Löschung
einzelner Inhalte oder eines ganzen Projekts verlangen. Ziff. 12.4 bleibt unberührt.
12.6 Rechnungsdaten sind nicht erfasst. Rechnungs- und Buchungsdaten fallen nicht unter diese
Ziffer. Sie enthalten keine Inhalte des Kunden, sondern Art, Umfang und Zeitpunkt der bezogenen
Leistung, und unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (§ 132 BAO, sieben Jahre).
Dieses Vertragsverhältnis ist ein Unternehmergeschäft; die nachstehenden Beschränkungen gelten,
soweit gesetzlich zulässig, umfassend. Unzulässig weitreichende Teile werden auf das zulässige
Maß reduziert, ohne die übrigen Beschränkungen zu berühren.
13.1 Unbeschränkte Haftung besteht nur, soweit sie zwingend ist: für Vorsatz, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften.
13.2 Grobe Fahrlässigkeit: Für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der
Anbieter der Höhe nach begrenzt auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die
betroffene Leistung tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte.
13.3 Leichte Fahrlässigkeit: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter **nur
bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht** (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf), und auch dann nur begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schaden, höchstens auf den Betrag nach Ziff. 13.2. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
13.4 Ausgeschlossen ist — außerhalb von Ziff. 13.1 und soweit gesetzlich zulässig — insbesondere die
Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall,
mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, Ansprüche Dritter, Reputationsschäden sowie für Schäden aus
dem Ausfall, der Verzögerung oder Fehlfunktion beauftragter Dritter (KI-Anbieter, Hosting, Netz) und aus
Ereignissen höherer Gewalt.
13.5 Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei
ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender eigener Datensicherung des Kunden zur
Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Inhalte
selbst verantwortlich.
13.6 KI-Ergebnisse und Compliance-Entscheidungen: Für Schäden, die aus dem Verlassen auf
KI-gestützte Ergebnisse (Befunde, Leitlinien, Konfliktlisten, Berichte) oder aus Entscheidungen des
Kunden auf deren Grundlage entstehen, haftet der Anbieter nicht; die Ergebnisse sind Analysehilfen
und keine verbindliche Aussage (vgl. Ziff. 4). Bei kollidierenden Vorgaben trifft der Kunde die
Entscheidung und trägt deren Verantwortung.
13.7 Verjährung und Geltendmachung: Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit
gesetzlich zulässig, in zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in den
gesetzlichen Höchstfristen; sie sind binnen dieser Frist schriftlich geltend zu machen. Die
Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter
des Anbieters.
Die Nutzung ist, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit zum Monatsende kündbar. Der Anbieter
kann Konten bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB nach vorheriger Ankündigung, bei Gefahr im
Verzug sofort, sperren. Ziff. 12 gilt für Inhalte nach Vertragsende entsprechend.
Änderungen werden in der Plattform mit Versionsnummer angekündigt. Die weitere Nutzung nach
Ankündigung sowie jede erneute Zustimmung bei der Anmeldung gelten als Annahme; wesentliche
Änderungen werden gesondert zustimmungspflichtig gestellt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Güssing. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt die wirksame Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Anbieters übertragen. Der Anbieter kann diesen Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge,
einer Umgründung oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger
übertragen — insbesondere auf die DIAI GmbH nach ihrer Eintragung im Firmenbuch (Ziffer 1). Der
Anbieter verständigt den Kunden darüber in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall
binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung außerordentlich kündigen; bis dahin bleibt der
Vertrag unverändert bestehen. Die Pflichten aus der Verarbeitung personenbezogener Daten
(Ziffer 11) gehen unverändert auf den Rechtsnachfolger über.