Version 1.3 · Stand 17.08.2026 · Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Anbieter der Plattform „Aigis" (aigis.one) ist Hofmann Computer Systems e.U., Inhaber Andreas
Hofmann, Martinigasse 1, 7537 Neuberg im Bgld., Österreich (E: office@hsys.at · UID ATU 64168108 ·
FN 30810h). Diese AGB gelten für sämtliche Nutzung der Plattform. Das Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. Art. 2 der Richtlinie 2011/83/EU; ein
Verbrauchergeschäft wird nicht begründet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.
Aigis ist eine Software-as-a-Service-Plattform für Vorgaben-, Compliance- und Code-Analyse:
Erfassung und Destillation von Vorgaben (Dokumente und Text), KI-gestützte Prüfungen (u. a.
Widerspruchs- und Dokumenten-Review, Code-Analysen CORE/PULSE/SHIELD), Berichte, Register und
Audit-Evidenz. Einzelne Funktionen sind als buchbare Module ausgestaltet; Umfang und Konditionen
ergeben sich aus der jeweils in der Plattform angezeigten Beschreibung und Preisübersicht.
Konten sind personengebunden. Der Kunde sichert zu, dass Registrierungsangaben zutreffend sind,
Zugangsdaten geheim gehalten werden und die Passwort- sowie — wo gefordert — die
Zwei-Faktor-Vorgaben der Plattform eingehalten werden. Länger ungenutzte Konten können aus
Sicherheitsgründen automatisch gesperrt werden; die Reaktivierung erfolgt über die Administration
des Kunden.
Aigis ist ein KI-gestütztes Analysewerkzeug für Quellcode und Anforderungsdokumente. Es ist **nicht
bestimmt** für die Bewertung natürlicher Personen oder für Einsatzzwecke nach Anhang III der
VO (EU) 2024/1689 (u. a. Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur
im Sinne des Anhangs). Eine zweckändernde Verwendung erfolgt in alleiniger Verantwortung des Kunden
(Art. 25 VO (EU) 2024/1689). KI-generierte Inhalte der Plattform sind gemäß Art. 50 der Verordnung
maschinenlesbar als solche gekennzeichnet; der Kunde entfernt diese Kennzeichnung bei
Weiterverarbeitung nicht. Veröffentlicht der Kunde KI-generierte Texte zur Information der
Öffentlichkeit, treffen ihn eigene Offenlegungspflichten (Art. 50 Abs. 4 der Verordnung), soweit
keine menschliche redaktionelle Verantwortung besteht.
Die Ergebnisse der Plattform (Befunde, Leitlinien, Konfliktlisten, Berichte) entstehen unter
Einsatz großer Sprachmodelle. Sie sind Analysehilfen und ersetzen weder Rechts-, Steuer- noch
sonstige fachliche Beratung, noch eine eigene Prüfung durch den Kunden. Kollidieren Vorgaben des
Kunden miteinander, legt Aigis den Entscheidungsraum offen, trifft aber **keine Entscheidung,
welche Vorgabe gilt** — diese Entscheidung und die Verantwortung dafür verbleiben beim Kunden.
KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein; erkannte Grenzen (z. B. gekürzt gelesene
Quellen) weist die Plattform aus.
Zur Erbringung der Analysen werden Inhalte des Kunden (Vorgabentexte, Dokumente, Quellcode) an
beauftragte KI-Anbieter bzw. auf vom Anbieter kontrollierte Systeme übermittelt und dort
verarbeitet. Eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie ein
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO werden auf Anfrage (office@hsys.at)
bereitgestellt. Auf Wunsch kann der Kunde eigene Schlüssel für die Verschlüsselung ruhender Daten
stellen (BYOK).
Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hält, und keine Inhalte,
deren Verarbeitung gegen geltendes Recht verstößt. Schadcode darf ausschließlich zum Zweck der
Analyse im dafür vorgesehenen Rahmen eingebracht werden. Der Kunde benennt intern Verantwortliche
(Rollen) wahrheitsgemäß; Handlungen unter einem Konto werden dem Kontoinhaber zugerechnet.
Inhalte des Kunden bleiben Eigentum des Kunden; der Anbieter erhält das für die Leistungserbringung
erforderliche, einfache Verarbeitungsrecht. Analyseergebnisse und Berichte stehen dem Kunden zu.
Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Prompts, Abläufen und Darstellungen verbleiben beim
Anbieter.
Der Anbieter erbringt die Leistung mit angemessener Sorgfalt, schuldet jedoch **keine bestimmte
oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit** und kein bestimmtes Service-Level, soweit ein solches nicht
gesondert schriftlich vereinbart ist. Wartungsfenster, Weiterentwicklungen und Störungen Dritter
(insbesondere der KI-Anbieter, des Hostings und der Netzanbindung) können die Nutzung vorübergehend
einschränken. Die Plattform wird „wie besehen" (as is) bereitgestellt; eine Eignung für einen
bestimmten Zweck, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der KI-gestützten Ergebnisse
sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht zugesichert. Die gesetzliche
Gewährleistung wird gegenüber Unternehmern soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen; § 924 ABGB
(Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird abbedungen, die Beweislast trägt ab Übergabe der Kunde. Der
Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel im Sinne des § 377 UGB unverzüglich, längstens
binnen sieben Tagen, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Entgeltpflichtige Module und Kontingente richten sich nach der in der Plattform angezeigten Preisübersicht in der jeweils bei
Buchung gültigen Fassung. Zahlungsverzug berechtigt nach Mahnung zur Sperrung entgeltpflichtiger
Funktionen.
Der Anbieter behandelt Kundeninhalte vertraulich und schützt sie durch technische und
organisatorische Maßnahmen, die sich an ISO/IEC 27001 orientieren (u. a. Verschlüsselung
ruhender und übertragener Daten, rollenbasierte Zugriffe, Zwei-Faktor-Absicherung privilegierter
Handlungen, revisionssichere Protokollierung, Anomalie-Erkennung, regelmäßige Zugriffsüberprüfung).
Eine Zertifizierung wird damit nicht zugesichert.
Es gilt die Datenschutzerklärung auf aigis.one. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten
nach DSGVO; Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO) können an office@hsys.at gerichtet werden;
Beschwerden an die österreichische Datenschutzbehörde (dsb.gv.at).
12.1 Kein Archiv. Der Anbieter ist kein Verwahrer. Inhalte des Kunden werden über den
Vertragszweck hinaus nicht aufbewahrt; eine Archivierung findet nicht statt und wird nicht
angeboten.
12.2 Drei Monate zur Herausgabe. Mit dem Abschluss eines Projekts wird der Kunde aufgefordert,
sämtliche Auswertungen, Berichte und Register dieses Projekts herunterzuladen. Dafür stehen die
Exporte der Plattform bereit (PDF, Excel, Markdown, CSV, PowerPoint). Die Frist beträgt **drei
Monate** ab dem Abschluss. Sie wird dem Kunden beim Abschluss genannt und in der Plattform
angezeigt, solange sie läuft.
12.3 Löschung nach Fristablauf. Nach Ablauf der drei Monate löscht der Anbieter die Inhalte und
Auswertungen des abgeschlossenen Projekts aus der Plattform. Auf Wunsch wird ein Löschnachweis
erstellt. Ein aktiver Legal Hold geht der Löschung vor.
12.4 Ausnahme bei Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug,
darf der Anbieter die betroffenen Inhalte über die Frist hinaus aufbewahren, soweit und solange er
sie zur Beweisführung über die erbrachte Leistung benötigt. Diese Aufbewahrung dient
ausschließlich diesem Zweck: die Inhalte werden nicht weiter verarbeitet, nicht ausgewertet und
niemandem zugänglich gemacht. Sie werden gelöscht, sobald die Forderung erfüllt oder abschließend
geklärt ist.
12.5 Löschung auf Verlangen. Unabhängig von der Frist kann der Kunde jederzeit die Löschung
einzelner Inhalte oder eines ganzen Projekts verlangen. Ziff. 12.4 bleibt unberührt.
12.6 Rechnungsdaten sind nicht erfasst. Rechnungs- und Buchungsdaten fallen nicht unter diese
Ziffer. Sie enthalten keine Inhalte des Kunden, sondern Art, Umfang und Zeitpunkt der bezogenen
Leistung, und unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (§ 132 BAO, sieben Jahre).
Dieses Vertragsverhältnis ist ein Unternehmergeschäft; die nachstehenden Beschränkungen gelten,
soweit gesetzlich zulässig, umfassend. Unzulässig weitreichende Teile werden auf das zulässige
Maß reduziert, ohne die übrigen Beschränkungen zu berühren.
13.1 Unbeschränkte Haftung besteht nur, soweit sie zwingend ist: für Vorsatz, für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für
arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften.
13.2 Grobe Fahrlässigkeit: Für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der
Anbieter der Höhe nach begrenzt auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die
betroffene Leistung tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte.
13.3 Leichte Fahrlässigkeit: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter **nur
bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht** (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf), und auch dann nur begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schaden, höchstens auf den Betrag nach Ziff. 13.2. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
13.4 Ausgeschlossen ist — außerhalb von Ziff. 13.1 und soweit gesetzlich zulässig — insbesondere die
Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall,
mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, Ansprüche Dritter, Reputationsschäden sowie für Schäden aus
dem Ausfall, der Verzögerung oder Fehlfunktion beauftragter Dritter (KI-Anbieter, Hosting, Netz) und aus
Ereignissen höherer Gewalt.
13.5 Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei
ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender eigener Datensicherung des Kunden zur
Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Inhalte
selbst verantwortlich.
13.6 KI-Ergebnisse und Compliance-Entscheidungen: Für Schäden, die aus dem Verlassen auf
KI-gestützte Ergebnisse (Befunde, Leitlinien, Konfliktlisten, Berichte) oder aus Entscheidungen des
Kunden auf deren Grundlage entstehen, haftet der Anbieter nicht; die Ergebnisse sind Analysehilfen
und keine verbindliche Aussage (vgl. Ziff. 4). Bei kollidierenden Vorgaben trifft der Kunde die
Entscheidung und trägt deren Verantwortung.
13.7 Verjährung und Geltendmachung: Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit
gesetzlich zulässig, in zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in den
gesetzlichen Höchstfristen; sie sind binnen dieser Frist schriftlich geltend zu machen. Die
Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter
des Anbieters.
Die Nutzung ist, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit zum Monatsende kündbar. Der Anbieter
kann Konten bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB nach vorheriger Ankündigung, bei Gefahr im
Verzug sofort, sperren. Ziff. 12 gilt für Inhalte nach Vertragsende entsprechend.
Änderungen werden in der Plattform mit Versionsnummer angekündigt. Die weitere Nutzung nach
Ankündigung sowie jede erneute Zustimmung bei der Anmeldung gelten als Annahme; wesentliche
Änderungen werden gesondert zustimmungspflichtig gestellt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Güssing. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt die wirksame Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.